- Zivil- und Vertragsrecht
-
Falls Sie eine Forderung haben oder gegen Sie eine Forderung erhoben wird, z.B. aus einem Kaufvertrag, einem Werkvertrag, Dienstvertrag oder Darlehensvertrag, vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich. Darüber hinaus erledigen wir für Sie die Beitreibung für den Fall, dass nach Vorliegen der gerichtlichen Entscheidung nicht gezahlt wird.
- Unternehmensrecht
-
Gerade bei Unternehmenskäufen, Joint Ventures oder Fusionen entscheidet die richtige Weichenstellung über Erfolg oder Misserfolg des Projekts. Das Erkennen der Besonderheiten einer Transaktion und die Fähigkeit, über gängige Muster hinauszudenken, eröffnen unseren Mandanten neue erfolgversprechende Wege in die Zukunft.
Wir unterstützen Sie bei:
- Unternehmenskäufen und -verkäufen
- Verschmelzungen, Ausgliederungen und Abspaltungen
- Übertragung und Einbringung von Unternehmen und Unternehmensteilen
- vorbereitenden Vereinbarungen (z. B. Letter of Intent und Memorandum of Understanding; Geheimhaltungs- und Exklusivitätsvereinbarungen)
- zivilrechtlichen Due Diligence Prüfungen
- Unternehmensnachfolge
-
Die Regelung der eigenen Unternehmensnachfolge gehört zu den schwierigsten unternehmerischen Entscheidungen. Notwendig sind eine frühzeitige, sorgfältige Planung und Organisation, damit die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens und eine sichere Versorgung der nachfolgenden Generationen richtiggestellt werden.
In der Beratung legen wir großen Wert auf die gemeinsame Erfassung der ökonomischen Gegebenheiten, der individuellen Strukturen und Entscheidungsabläufe des jeweiligen Unternehmens und der einzigartigen familiären Situation der Familie – stets unter Berücksichtigung des Willens des künftigen Erblassers.
Unsere Services:
- Unternehmertestament
- General- und Vorsorgevollmachten
- Lebzeitige Schenkungen
- Pflichtteilsvermeidung
- Erbrecht, Nachfolgeberatung und Vorsorge
-
Was wird wenn? Die Nachfolgefrage ist von existenzieller Bedeutung für Unternehmer und Private Clients, denn sie kann den Bestand des Vermögens und des Unternehmens sichern. Unsere kurzen Wege innerhalb des NRT Beratungsverbunds ermöglichen eine stets enge Abstimmung mit der Steuerberatung. So beraten wir mit Weitsicht und entwickeln flexible und steueroptimierte Lösungen. Wir begleiten Sie und Ihre Erben oft über einen langen Zeitraum, so dass wir auch auf Veränderungen in den persönlichen Lebensumständen oder im Unternehmen reagieren können.
Unsere erbrechtlichen Beratungsfelder:
- Vorsorgevollmachten und sonstige private Vorsorgedokumente
- Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge
- Entwicklung von maßgeschneiderten (Unternehmer-)testamenten, Erb- und Schenkungsverträgen
- Prüfung und Gestaltung von Eheverträgen sowie Güterstandsberatung
- Übernahme der Testamentsvollstreckung
- Erbauseinandersetzungs-Vereinbarungen
- Entwicklung von steueroptimierten Konzepten
- Prozessuale Durchsetzung und Verteidigung von Erbansprüchen
- Umwandlungsrecht
-
Soll eine bestehende Gesellschaft nicht mehr unverändert fortgeführt werden, ist mitunter eine Anpassung an veränderte Verhältnisse oder an ein bestimmtes unternehmerisches Ziel erforderlich. Dann steht oft eine Umwandlung im Raum.
Bei geplanten Umwandlungen und Umstrukturierungen ist eine eingehende juristische Beratung unerlässlich. Wir informieren Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. einen Wechsel der Gesellschaftsform. Wir setzen den Umwandlungsvertrag, einen neuen Gesellschaftsvertrag und alle weiteren Unterlagen für Sie auf. Auch bei Fusionen, Verschmelzungen und Unternehmenskäufen begleiten wir Sie durch alle Phasen der Transaktion und formulieren die erforderlichen Verträge und Dokumente für Sie aus.
Mögliche Gründe oder Zwecke für eine Umwandlung:
- die Reduzierung von Haftungsrisiken
- die steuerliche Optimierung
- eine Unternehmensnachfolge
- eine geplante Konzernbildung
- ein Gesellschafterstreit
- eine geplante Öffnung für Investoren
- das Ermöglichen von Mitarbeiterbeteiligungen
- Unternehmenskauf
-
Manchmal soll ein bereits bestehendes Unternehmen den Eigentümer wechseln. Komplett durch Unternehmenskauf oder Unternehmensnachfolge oder nur teilweise in Form von Beteiligungen.
Wir unterstützen Sie bei:
- der Angebotsprüfung („Due Diligence“)
- der Unternehmensbewertung
- der Transaktionsplanung
- der Steueroptimierung des Kaufs
- der Bewertung von Haftungsrisiken
- der Führung der Vertragsverhandlungen
- der Formulierung des Kaufvertrags
- Arbeitsrecht
-
Wir beraten Sie im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen und deren rechtlicher Ausgestaltung sowie im Hinblick auf die daraus resultierenden Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Bei Streitigkeiten sowie auch bei Kündigungen bemühen wir uns stets um eine außergerichtliche Lösung. Kann diese nicht erreicht werden, vertreten wir Sie auch in einem entsprechenden gerichtlichen Verfahren.
Unsere Services:
- Gestaltung von Anstellungsverträgen und Auflösungsvereinbarungen
- Entwicklung von ergebnisabhängigen Vergütungssystemen
- Dienstverträge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern
- Arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmensakquisitionen und Umstrukturierungen
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren
- Ehe- und Familienrecht
-
Ein Ehevertrag ist oft empfehlenswert, für Unternehmerinnen und Unternehmer sogar meist unerlässlich. In vielen Fällen sind diese durch ihren Gesellschaftsvertrag sogar dazu verpflichtet. Denn so schützen sie vorhandene Vermögenswerte oder Unternehmensbeteiligungen für den Fall der Scheidung.
In diesem Fall unterstützen wir auch bei einer zeitnahen und wirtschaftlich sinnvollen Entflechtung. Dabei geht es um Regelungen zur Auseinandersetzung gemeinsamer Vermögenswerte, zum Zugewinnausgleich, Trennungsunterhalt, Nachehelichenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Unser Anspruch ist die Entwicklung eines gesamtheitlichen Konzeptes sowie eine sachgerechte Vereinbarung zu Trennungs- oder Ehescheidungsfolgen. Sie erspart bei einer späteren Scheidung langwierige Auseinandersetzungen. Kommt es dennoch dazu, setzen wir die Ansprüche unserer Mandantinnen und Mandanten in streitigen Gerichtsverfahren durch.
- Straf- und Bußgeldverfahren
-
Nicht selten führen gerade die kleinen Verfehlungen des Alltags zu Strafverfahren, deren Umfang ein Mandant nie für möglich gehalten hätte. Die Strafverteidigung sollte daher idealerweise so früh wie möglich beginnen, da bereits im Ermittlungsverfahren maßgebliche Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung gestellt werden. Ebenso kann bei entsprechender Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden oder geeigneten frühzeitigen Anträgen und Maßnahmen evtl. die Einstellung eines Verfahrens erreicht werden, bevor es in einer Anklage oder einem Strafbefehl endet.
Unsere Tätigkeitsfelder im Strafrecht:
- Allgemeines Strafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldverfahren
- Einspruch gegen Strafbefehle und Bußgeldbescheide
- Gesellschaftsrecht
-
Die Beratung im Gesellschaftsrecht bildet seit unserer Gründung einen Tätigkeitsschwerpunkt. Sie umfasst alle Aspekte der rechtlichen Organisation von Unternehmen, von der Konzeption der rechtlichen Struktur über die Vertragsverhandlung und -gestaltung bis zur Durchführung und Abwicklung der getroffenen Vereinbarungen.
Wir unterstützen bei:
- Gesellschafts- und Unternehmensgründungen
- Gesellschaftsverträgen, Vereins- und Stiftungssatzungen
- Umstrukturierungen und Umwandlungen
- Unternehmensverträgen (Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Betriebspacht-, Betriebsführungs- und Betriebsüberlassungsverträge)
- Rechtsbegleitungen von Kapitalmaßnahmen
- Steuerstrafrecht
-
Im Gegensatz zum sonstigen Steuerrecht gibt es im Steuerstrafrecht zahlreiche Besonderheiten. Sollte Sie der Vorwurf der Steuerordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung treffen, betreuen wir Sie schon im Vorfeld zur Vermeidung eines Ermittlungsverfahrens oder Bußgeldverfahrens bzw. Strafverfahrens. Wurde schon ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, bemühen wir uns um eine Verfahrenseinstellung mit oder ohne Geldauflage, weswegen wir frühzeitig Kontakt mit der Steuerfahndung (Steufa) und dem Fahndungsleiter, der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) oder der Staatsanwaltschaft (StA) aufnehmen. Unser Ziel ist die Vermeidung der Hauptverhandlung und die Beendigung des Verfahrens mittels Strafbefehls. Sachverhaltsaufklärung und Bewertung von steuerrechtlichen Streitfragen sind bei der Verteidigung von großer Bedeutung, weil diese Konsequenzen z. B. für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen haben.
Wir vertreten Sie bei:
- der Selbstanzeige bzw. Berichtigung von Steuererklärungen in einem frühzeitigen Stadium, z. B. bei der Gefahr einer anonymen Anzeige oder Kontrollmitteilung
- der Prüfung der Wirksamkeit einer Selbstanzeige z. B. im Hinblick auf eine angeordnete Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau, abgekürzten Außenprüfung, betriebsnahen Veranlagung
- der Verjährung im Steuerstrafrecht bzw. die strafrechtliche Verjährung von Steuerstraftaten und steuerrechtliche Verjährung von Steueransprüchen bei Hinterziehungsvorwurf