Mandantenbriefe
Kosten für den Empfang einer Verabschiedung
Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn,
























































