Mandantenbriefe
Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern
Der Bundesfinanzhof entschied, dass die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden durfte und dass diese einkommensabhängige Besteuerung verfassungsgemäß ist. Weitere Themen: Übertragung von Immobilien






























































