23 Сен Verlust durch Trickbetrug
Das FG Münster hat entschieden, dass Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Weitere Themen: Abzugsfähigkeit von Incentive-Reisen, Investmentfonds und ETFs, Anforderung an eine Rechnung...