31 Янв Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen
Ab 2025 gilt eine einheitliche Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen für eine maximal zulässige Bruttoleistung von bis zu 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinhalt. Weitere Themen: Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten, Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen...