05 Ноя Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen
Die Frage, ob ein Anspruch auf Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen besteht, beschäftigte das FG Düsseldorf. Insbesondere bei Leistung einer nicht durch eine Rechnung angeforderten Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird. Weitere Themen: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, E-Rechnung...