08 Авг BUNDESFINANZHOF ZU EINKÜNFTEN AUS VERMIETUNG UND VERPACHTUNG
Posted at 21:01h
in Mandantenbriefe
Die Einkünfteerzielungsabsicht in Form der Überschusserzielungsabsicht wird als das subjektive Tatbestandsmerkmal bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesehen.